Auszug aus dem Flächennutzungsplan der VG

Wirtschaft

Mit unseren Ortsgemeinden gelten wir als eines der wichtigsten mittelständischen Zentren unseres Landkreises.

Abfallentsorgung

INformationen:

  • Broschüre "Abfallvermeidung, Wiederverwendung und optimale Abfalltrennung"

  • Standorte der Glascontainer

    In allen Gemeinden im Landkreis wird Flaschen- und Behälterglas in Containern gesammelt. In der Verbandsgemeinde Herxheim gibt es folgende Standplätze:

    • Herxheim
      - Albert-Detzel-Straße, Parkplatz neben Hausnummer 65
      - Speyerer Weg
      - St.-Christophorus-Straße, Parkplatz vor dem EDEKA-Markt
    • Hayna
      - Kapellenweg, Parkplatz an der Mehrzweckhalle
    • Herxheimweyher
      - Knittelsheimer Weg
    • Insheim
      - Mitfahrerparkplatz am Bahnhof
      - Kettelerstraße 31, Parkplatz am Dorfgemeinschaftshaus
    • Rohrbach
      - Hauptstraße 93, nördlich der Tankstelle

    Fensterglas, Autoscheiben oder Spiegel machen schon in kleinen Mengen das Altglas für die Wiederverwertung unbrauchbar. Diese Glasmaterialien nehmen die Wertstoffwirtschaftszentren im Landkreis separat an. Auch Glühbirnen, Porzellangeschirr und Steingutflaschen gehören nicht in den Altglascontainer, sondern in die Restmülltonne.
    Aus Rücksicht auf die Anwohner darf Altglas nur werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr entsorgt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis

  • Müll-Abfuhrtermine

    Die Müll-Abfuhrtermine können über den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße abgerufen werden.

    Wählen Sie einfach Ihren Wohnort aus und lassen sich den aktuellen Müllkalender anzeigen.

  • Straßenreinigung

    Um unsere Straßen (und unser Ortsbild) sauber zu halten, muss jeder - die Ortsgemeinde, aber auch die Grundstückseigentümer - seine Aufgaben erfüllen.

    Die Zuständigkeit regelt die jeweilige Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinden Herxheim, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach. Danach obliegt die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke. Mehrere Reinigungspflichtige sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. Als reinigungspflichtige Personen müssen Sie wöchentlich den Gehweg und die Parkbuchten kehren; für die Straße bis zur Mitte der Fahrbahn gilt dies nach Bedarf. Gras und Unkraut sind umweltfreundlich zu entfernen, damit keine Schäden am Gehweg entstehen. Straßenrinnen und -abfluss müssen frei gehalten werden, damit das Niederschlagswasser ungehindert abfließen kann.

    Bäume, Hecken oder andere Pflanzen, die über den Gehweg oder die Straße wachsen, müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Gehweg bis zu einer Höhe von 2,50 Meter und die Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Meter frei passierbar sein müssen.

    Die örtliche Ordnungsbehörde führt Kontrollen durch und behält sich vor, bei Verstößen Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

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