Wahlen
Die Bundestagswahlen sowie Landratswahlen finden am 23.02.2025 statt. Eine mögliche Stichwahl für die Landratswahl wurde auf den 09.03.2025 festgesetzt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 20.01.2024 versendet und erreichen Sie nach entsprechender Postlaufzeit.
Bitte beachten Sie, dass ein Versand der Briefwahlunterlagen erst erfolgt, wenn die Stimmzettel seitens des Bundes vorliegen. Dies ist voraussichtlich erst ab Anfang Februar der Fall.
Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen ab sofort.
Informationen zu Wohnungsänderungen vor den Wahlen
Öffentliche Bekanntmachungen zum Thema Wahlen
- Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen
- Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 210 – Südpfalz – über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23. Februar 2025 - Bekanntmachung vom 11.12.2024
- Öffentliche Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße und über die Einreichung von Wahlvorschlägen - Bekanntmachung vom 16.12.2024
- Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis - Bekanntmachung vom 17.12.2024
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und für die Wahl der Landrätin / des Landrats am Sonntag, 23. Februar 2025 sowie der etwaigen Stichwahl der Landrätin / des Landrats am 09.03.2025
- Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses am 10.01.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Südliche Weinstraße am 23. Februar 2025 gemäß § 62 Abs. 5 KWG, §§ 30 Abs. 1 i. V. m. 25 Abs. 1 KWO