Wahlen
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sowie zur Landrätin / zum Landrat am Sonntag, den 23. Februar 2025
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale sind am Sonntag, 23. Februar, von 8-18 Uhr geöffnet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie Ihr Wahllokal und die dazugehörige Adresse.
Wahlunterlagen zurückgeben
- Per Post: Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit der Post bis zu vier Tage dauern kann.
Wir empfehlen ab dem 18. Februar keine Briefwahlunterlagen mehr über die Post zu versenden.
- Persönlich im Rathaus Herxheim oder in einen Briefkasten der Ortsgemeinde bzw. der Verbandsgemeinde.
Wichtig
Die Wahlunterlagen müssen am Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr im jeweiligen Stimmbezirk angekommen sein.
Informationen zu Wohnungsänderungen vor den Wahlen
Öffentliche Bekanntmachungen zum Thema Wahlen
- Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen
- Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 210 – Südpfalz – über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23. Februar 2025 - Bekanntmachung vom 11.12.2024
- Öffentliche Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße und über die Einreichung von Wahlvorschlägen - Bekanntmachung vom 16.12.2024
- Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis - Bekanntmachung vom 17.12.2024
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und für die Wahl der Landrätin / des Landrats am Sonntag, 23. Februar 2025 sowie der etwaigen Stichwahl der Landrätin / des Landrats am 09.03.2025
- Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses am 10.01.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Südliche Weinstraße am 23. Februar 2025 gemäß § 62 Abs. 5 KWG, §§ 30 Abs. 1 i. V. m. 25 Abs. 1 KWO
- Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 210 „Südpfalz“ der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 vom 29.01.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses vom 30.01.2025
- Verbundene Wahlbekanntmachung vom 03.02.2025
Informationen des Bundesministerium des Innern und für Heimat zum Thema: Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation
- Webseite: Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation
- PDF: FAQ Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation
- PDF: Handreichung in leichter Sprache "Zusammen gegen Falsch- Informationen bei der Bundestags- Wahl"
- PDF: Kurzfassung "Zusammen gegen Manipulation"