Dorfgemeinschaftshaus Herxheimweyher
Das ansprechend gestaltete und ruhig gelegene Dorfgemeinschaftshaus Herxheimweyher, erbaut im Jahr 1987, bietet mit seiner großzügigen Raumgestaltung und einladenden Atmosphäre den perfekten Rahmen für Feierlichkeiten mit bis zu 100 Personen bei Tischbestuhlung
Ansprechpartnerin
Frau Claudia Uelsmann
Kostenübersicht - Auszug aus der Benutzungsordnung
Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses werden folgende Entgelte erhoben:
- Für eingetragene örtliche Vereine (Tätigkeitsschwerpunkt in Herxheimweyher) sind zwei Veranstaltungen pro Jahr mietfrei.
- Örtliche Veranstaltungen kultureller und sozialer Art sind mietfrei.
- Nebenkosten sind bei allen Veranstaltungen zu erstatten.
- Für jede weitere Veranstaltung werden erhoben:
Mietkosten:
a) Einwohnerinnen und Einwohner (wohnhaft in Herxheimweyher) und eingetragene örtliche Vereine mit
Tätigkeitsschwerpunkt in Herxheimweyher 100 €
b) Auswärtige und andere/gewerbliche Veranstaltungen 200 €
Nebenkosten:
c) Grundkostenpauschale Sommer (Mai – September) 90 €
d) Grundkostenpauschale Winter (Oktober – April) 120 €
e) Reinigungskosten
Die Reinigungskosten nach den einzelnen Veranstaltungen werden den Nutzungsberechtigten voll in Rechnung gestellt. Die Höhe des Stundenlohnes ergibt sich aus der Kostenrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres.
5. Das Dorfgemeinschaftshaus wird zu Trauerfeiern von Einwohnerinnen und Einwohnern mietfrei überlassen. Die Nebenkosten sind zu erstatten.
6. Die Ortsgemeinde Herxheimweyher behält sich vor, von der nutzungsberechtigten Person vor Beginn der Veranstaltung einen Vorschuss in Höhe des mutmaßlichen Entgelts zu verlangen.
7. Die Mietkosten werden pro Nutzungstag berechnet. Ein Nutzungstag entspricht jeweils der Anmietung von 10 Uhr – 10 Uhr des Folgetages an Freitagen und Samstagen sowie von 10 Uhr – 2 Uhr des Folgetages an Sonntagen. Angrenzende für die Veranstaltung reservierte Nutzungstage werden jeweils mit 50 % der entsprechenden Mietkosten berechnet, zzgl. voller Nebenkosten. Werden die angrenzenden Nutzungstage nur zum Auf-/Abbau genutzt, werden für diese keine Nebenkosten berechnet. Bei Einigung mit den vorhergehenden/nachfolgenden Nutzerinnen bzw. Nutzern sowie den Bevollmächtigten für Übergabe/Abnahme sind kurz vor der Veranstaltung hiervon abweichende Zeiten vereinbar.