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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Plätzelfeschd

Verkehrsbeeinträchtigungen wegen des Plätzelfeschdes am 16. – 18.08.2024


Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsbehördliche Anordnung im Zusammenhänge mit der Durchführung des Plätzlfeschdes erlassen:

Ein Teilstück der Luitpoldstraße (L 542), ab der Zufahrt zum Parkplatz des ehem. Technologiezentrums bis zum Kreisel an der Waldkapelle wird während der Veranstaltung für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Außerhalb der Veranstaltungszeiten ist die Luitpoldstraße für den Verkehr freizugeben; insbesondere am Samstag (bis ca. 12.00 Uhr).

Wegen der Durchführung des Plätzlfeschdes werden folgende Halteverbote (Zeichen 283 StVO) angeordnet:

a) Für die Ostseite der Luitpoldstraße (L 542), ab dem Verkehrskreisel bis zur Einmündung der Kettelerstraße
b) Für die Südseite der St. Christophorus-Straße, ab dem Verkehrskreisel bis zur Einmündung der Hatzenbühler Straße
c) Für die Nordseite der Ortsrandstraße „Süd-West“, ab dem Verkehrskreisel für eine Länge von 200 m
d) Für die Westseite der L 542 Herxheim-Hayna, ab dem Verkehrskreisel für eine Länge von 200 m

Gleichzeitig werden für die unter Ziffer 1 genannten Strecken Geschwindigkeitsbeschränkungen von 10 km/h (Zeichen 274-51 StVO) angeordnet. Zusätzlich zu diesen Verkehrszeichen ist ein Hinweis „Veranstaltung“ anzubringen. Die Verkehrszeichen sind anzubringen:

a) Auf der Westseite der Luitpoldstraße (L 542), nach der Einmündung der Albert-Detzel-Straße
b) Auf der Nordseite der St. Christophorusstraße, nach der Einmündung der Hatzenbühler Straße
c) Auf der Südseite der Ortsrandstraße „Süd-West“, ca. 200 m vor der Einmündung in den Verkehrskreisel
d) Auf der Ostseite der Landesstraße L 542, ca. 200 m vor der Einmündung in den Verkehrskreisel

Die Bevölkerung und die Besucher des Plätzelfeschdes werden gebeten, die Änderung zu beachten.