Öffentliche Bekanntmachung
EU-Weinbaukartei
Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU‑Weinbaukartei 2025 ist spätestens bis zum 31. Mai 2025 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die:
- mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.
- Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen bzw. Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU‑Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2024 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2025 bei der zuständigen
Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Wir empfehlen die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de). Zahlreiche Betriebe nutzen bereits dieses unkomplizierte Angebot. Daher wird der Papierausdruck weiterhin nur noch einfach versendet.
Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen der Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
55543 Bad Kreuznach
Veröffentlicht am: 10.04.2025