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Informationen aus dem Rathaus

Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung

Öffentliche Bekanntmachung

  • Bekanntmachung der Ortsgemeinde Insheim gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung zum 16.12.2027

    Die Ortsgemeinde Insheim gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung (Konzessionsvertrag Gas) zwischen der Thüga Energienetze GmbH und der Ortsgemeinde Insheim zum 16.12.2027 endet. Die Ortsgemeinde Insheim beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

    Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Insheim haben, werden aufgefordert, ihre Interessensbekundung schriftlich bis zum 01.06.2025 bei der Ortsgemeinde Insheim, c/o Verbandsgemeinde Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung Insheim“, einzureichen. Später eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig.

    Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können interessierte Unternehmen -nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung- bei der Verbandsgemeinde Herxheim unter j.merz@herxheim.de    anfordern.

    Insheim, den 10.02.2025

    Gez.

    Tanja Treiling

    Ortsbürgermeisterin

  • Bekanntmachung der Ortsgemeinde Herxheimweyher gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung zum 18.09.2027

    Die Ortsgemeinde Herxheimweyher gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung (Konzessionsvertrag Gas) zwischen der Thüga Energienetze GmbH und der Ortsgemeinde Herxheimweyher zum 18.09.2027 endet. Die Ortsgemeinde Herxheimweyher beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Herxheimweyher haben, werden aufgefordert, ihre Interessensbekundung schriftlich bis zum 01.06.2025 bei der Ortsgemeinde Herxheimweyher, c/o Verbandsgemeinde Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung Herxheimweyher“, einzureichen. Später eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig.

    Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können interessierte Unternehmen -nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung- bei der Verbandsgemeinde Herxheim unter j.merz@herxheim.de    anfordern.

    Herxheimweyher, den 10.02.2025

    Gez.

    Dr. Markus Müller

    Ortsbürgermeister

  • Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rohrbach gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung zum 04.03.2028

    Die Ortsgemeinde Rohrbach gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung (Konzessionsvertrag Gas) zwischen der Thüga Energienetze GmbH und der Ortsgemeinde Rohrbach zum 04.03.2028 endet. Die Ortsgemeinde Rohrbach beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

    Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Rohrbach haben, werden aufgefordert, ihre Interessensbekundung schriftlich bis zum 01.06.2025 bei der Ortsgemeinde Rohrbach, c/o Verbandsgemeinde Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung Rohrbach“, einzureichen. Später eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig.

    Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können interessierte Unternehmen -nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung- bei der Verbandsgemeinde Herxheim unter j.merz@herxheim.de    anfordern.

    Rohrbach, den 10.02.2025

    Gez.

    Thomas Kienzler

    Ortsbürgermeister