Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Zustellung
Gemäß § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 02.07.2024, Az.: 3/650-22, an
Herrn
Alin Ungureanu
zuletzt wohnhaft
Tulpenstr. 9
76597 Loffenau
derzeitiger Aufenthalt unbekannt,
benachrichtigt.
Das v.g. Schreiben vom 17.02.2025, betreffend einen Bescheid nach § 17 OWiG kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.05, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom
17.02.2025 bis 10.03.2025
eingesehen und abgeholt werden.
Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstrichen sind und es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).
Herxheim, den 17.02.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Klaus Knoll
Verbandsgemeindeverwaltungsrat