Die zum 15. Februar 2025 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Wiederkehrende Beiträge
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Zur Erinnerung:
Eine Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich. Das Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse unter Tel. 07276 501-205, -206 oder -207 bzw. per E-Mail an kasse@herxheim.de angefordert werden.
Ihre
Verbandsgemeindekasse