Öffentliche Bekanntmachung
über die Auslegung des Berichtes zur unvermuteten überörtlichen Kassenprüfung der Gemeindekasse der Verbandsgemeinde Herxheim 2024
Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) i. V. mit § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 14 Rechnungshofgesetz (RHG) und Nr. 4 der Verwaltungsvorschriften zu § 14 RHG hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Südliche Weinstraße die Kasse der Verbandsgemeinde Herxheim unvermutet überörtlich geprüft. Die örtlichen Erhebungen wurden am 03.09.2024 und 14.11.2024 durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat wurde gemäß § 33 Abs. 1 GemO in seiner Sitzung am 25.02.2025 durch den Bürgermeister über das Ergebnis unterrichtet. Gemäß § 110 Abs. 6 GemO ist die Bevölkerung im Anschluss an die Unterrichtung des Verbandsgemeinderates Einsicht in die Prüfungsmitteilungen zu ermöglichen.
Der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 31.03.2025 bis einschließlich Dienstag, 08.04.2025 zu nachfolgenden Öffnungszeiten
vormittags Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 1.14 öffentlich aus.
Herxheim, den 24. März 2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez.
Sommer
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 25.03.2025