Öffentliche Bekanntmachung
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herxheimweyher für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim unter www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 07276/501-203 oder per Email (s.heim-scherrer@herxheim.de) auch eine persönliche Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim in Zimmer 2.02 möglich. - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder elektronisch an haushalt@herxheim.de eingereicht werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltplans und seinen Anlagen sind auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim unter www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingestellt.
Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Herxheimweyher, 10.01.2025
gez.
Dr. Markus Müller
Ortsbürgermeister
Öffentlich Bekanntgemacht: 10.01.2025