Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen
Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sind verboten
- am Volkstrauertag (17.11.2024) und am Totensonntag (24.11.2024)
jeweils ab 4.00 Uhr, - an Allerheiligen (01.11.2024) von 13.00 bis 20.00 Uhr und
- am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (24.12.2024) ab 13.00 Uhr.
Auch in Gaststätten aufgestellte Spielgeräte dürfen an diesen Tagen nicht betrieben werden.
Verbot von Sportveranstaltungen
Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind verboten
- am Totensonntag (24.11.2024), am Volkstrauertag (17.11.2024) und am 1. Weihnachtstag (25.12.2024) jeweils bis 13.00 Uhr und
- am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (24.12.2024) ab 13.00 Uhr.
Verbot von Tanzveranstaltungen
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten
- am Allerheiligentag (01.11.2024), am Volkstrauertag (17.11.2024) und am Totensonntag (24.11.2024) jeweils ab 4.00 Uhr und
- am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (24.12.2024) 13.00 Uhr bis zum 1. Weihnachtstag (25.12.2024) 16.00 Uhr.
Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als örtliche Ordnungsbehörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Knoll:
Telefon: 07276 501-125
E-Mail: k.knoll@herxheim.de.