Öffentliche Bekanntmachung
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Insheim für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
Gemäß § 98 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim:
www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen
eingesehen werden.
Falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 07276/501-202 oder per Email (n.derichs@herxheim.de) auch eine persönliche Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim in Zimmer 2.02 möglich.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung (11.10.2024) können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan oder seiner Anlagen durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder elektronisch an haushalt@herxheim.de eingereicht werden.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ist bei den sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, www.vg-herxheim.de/bekantmachungen eingestellt.
Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Insheim, 07.10.2024
gez.
Tanja Treiling
Ortsbürgermeisterin