Öffentliche Bekanntmachung
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat am 16.12.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, aus. Außerdem ist der Entwurf im Internet unter www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingestellt.
Eine persönliche Einsichtnahme in den Haushaltsentwurf ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501 204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de), möglich.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rohrbach haben die Möglichkeit, ab dem Tag dieser Bekanntmachung (29.11.2024) innerhalb einer Frist von 14 Tagen, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder bei dem Ortsbürgermeister, Am Dorfplatz 3, 76865 Rohrbach sowie elektronisch an haushalt@herxheim.de, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird, vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Rohrbach, 25.11.2024
Thomas Kienzler
Ortsbürgermeister