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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Erste Änderung der Hauptsatzung

Öffentliche Bekanntmachung

E r s t e S a t z u n g
zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Herxheim

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Herxheim beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Herxheim vom 27.08.2024, öffentlich bekannt gemacht im Mitteilungsblatt – Amtsblatt – der Verbandsgemeinde Herxheim Nr. 36/2024 vom 06.09.2024, wird wie folgt geändert:

In § 12 Abs. 3 wird die Angabe „30 %“ durch die Angabe „40 %“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Herxheim, den 31.10.2024

Sven Koch
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Herxheim, den 31.10.2024

Sven Koch
Ortsbürgermeister

(Bekanntgemacht: 08.11.2024)