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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Bekanntmachung

Bekanntmachung

der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der vereinfachten Umlegung

Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „In den Kieseläckern II“ der Ortsgemeinde Herxheimweyher vom 23.04.2024 am 21.08.2024 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen/Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der vereinfachten Umlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

  1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
  2. schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
  3. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Umlegungsauschusses der Ortsgemeinde Herxheimweyher, welche beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau in der Pfalz ansässig ist,

erhoben werden.

 

Landau, den 28.08.2024

 

(Siegel)

gez. Michael Loos

Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

 

 

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die vereinfachte Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://www.vg-herxheim.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/, eingesehen werden.