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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Bürgerbeteiligung an Haushaltsentwürfen

Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Rohrbach-Steinweiler

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und Anlagen wurde der Verbandsversammlung zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei den Verbandsgemeindewerken Herxheim, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim, Zimmer 101, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-herxheim.de/haushalt zur Einsichtnahme bereit.

  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Herxheim und Kandel haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei den Verbandsgemeindewerken, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindewerke Herxheim oder an den Verbandsvorsteher des Zweckverbandes, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim oder elektronisch an haushalt@herxheim.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor dem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Herxheim, 14.10.2024
gez. Christian Sommer,
Verbandsvorsteher