Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim wurde am 23.04.2020 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier darüber informiert, dass die Novelle zur Straßenverkehrsordnung am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und überwiegend am 28.04.2020 in Kraft treten wird.
Im Zuge der StVO-Novelle werden auch Bußgelder erhöht, beispielsweise das verbotswidrige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz von 35 € auf 55 € oder das verbotswidrige Parken auf Rad- und Gehwegen und Halten oder Parken in zweiter Reihe von derzeit ab 15 € auf bis zu 100 €.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim appelliert an die Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln zu beachten.
Weitere Hinweise zur StVO-Novelle und den damit verbundenen Rechtsänderungen sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hier abrufbar.