Der Besuch des Rathauses der Verbandsgemeinde Herxheim ist im Zuge der Corona – Pandemie im Jahr 2020 neu zu organisieren. Der Zutritt zum Rathaus wird nur unter Einhaltung weiterer Schutzmaßnahmen (inbs. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) ermöglicht. Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 8 CoBeLVO i.V.m § 32 Infektionsschutzgesetz müssen von Besuchern beim Zutritt zum Rathaus Name und Vorname, Anschrift sowie Telefonnummer erfasst werden, um dem zuständigen Gesundheitsamt eine Kontaktpersonennachverfolgung im Falle einer Infektion mit Covid-19 zu ermöglichen. Das dazu benötigte Formular liegt am Eingang des Rathauses aus oder kann vorab ausgefüllt mitgebracht werden.