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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Keine Kerwen, Wein- oder Volksfeste bis einschließlich 31. Oktober!


Aufgrund der derzeitigen Corona-Bestimmungen (10. CoBeLVO) ist es immer noch nicht möglich Großveranstaltungen wie beispielsweise eine Kirmes oder Volksfeste zu veranstalten. Der Bund und die Länder haben sich bereits geeinigt, dass diese Regelung mindestens bis zum 31. Oktober 2020 gilt.

Kleinere Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Personen sind generell zulässig, können aber nur unter strengen Schutzvorschriften durchgeführt werden.

Daher hat die Verbandsgemeinde Herxheim gemeinsam mit den Ortsgemeinden Herxheim, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach sowie dem Ortsteil Hayna beschlossen, folgende geplante, kommunale Veranstaltungen abzusagen:

- Sommernachtsfest Herxheimweyher

- Genießer-Sonntag mit verkaufsoffenem Sonntag und Spielefest „Spiel un Spass uff de Gass“ in Herxheim

- Kaffeetafel Hayna

- Kerwe in Hayna

- Kerwe in Rohrbach

- St. Gallusmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag in Herxheim

Die Planung der Veranstaltungen benötigt eine gewisse Vorlaufzeit und daher musste bereits jetzt eine Entscheidung getroffen werden, auch wenn sich die Gesetzlage möglicherweise nochmal ändert.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist außerdem davon auszugehen, dass dieses Jahr wohl auch der Herxheimer Adventsmarkt nicht stattfinden kann. Wir informieren die interessierten Standbetreiber sowie die Bevölkerung nochmal, sobald die Entscheidung endgültig feststeht.