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Informationen aus dem Rathaus

Pflicht ab 01.04.2025

E-Rechnung


Ab dem 01. April 2025 sind Rechnungsstellende verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen einzureichen. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) festgelegt und gilt unabhängig vom Auftragswert.

Bitte senden Sie uns ab dem 1. April 2025 ausschließlich elektronische Rechnungen über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE).