Hinweisgeberschutz
Worum geht es konkret?
Aufgrund der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) des Europäischen Parlaments hat das Land Rheinland-Pfalz das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen. Ziel ist die Förderung des Hinweisgeberschutzes durch die Schaffung von internen Meldestellen bei privaten und öffentlichen Beschäftigungsgebern sowie der Schutz hinweisgebender Personen vor Repressalien. Aufgrund der Einwohnerzahl und Beschäftigtenzahl sind die Orts- und Verbandsgemeinde Herxheim verpflichtet, eine solche Meldestelle einzurichten. Hierzu arbeiten wir mit der Kanzlei Rettenmaier (Frankfurt) zusammen.
Um welche Verstöße geht es?
Wie erfolgt die Umsetzung von Meldungen?
Wie kann eine Meldung erfolgen?
Welche Meldestelle muss ich wählen?
Kann eine Meldung auch anonym erfolgen?
Welche Personen können Meldungen abgeben?
Für welche Zwecke ist diese Kommunikationsmöglichkeit nicht geeignet?
Wie lange werden Vorgangsunterlagen aufbewahrt?
Wie werden die Daten von Hinweisgebern verarbeitet und geschützt?
Gibt es zu dem gesamten Thema eine ausführliche Zusammenfassung in Schriftform?