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Informationen aus dem Rathaus

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

  • Worum geht es konkret?

    Aufgrund der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) des Europäischen Parlaments hat das Land Rheinland-Pfalz das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen. Ziel ist die Förderung des Hinweisgeberschutzes durch die Schaffung von internen Meldestellen bei privaten und öffentlichen Beschäftigungsgebern sowie der Schutz hinweisgebender Personen vor Repressalien. Aufgrund der Einwohnerzahl und Beschäftigtenzahl sind die Orts- und Verbandsgemeinde Herxheim verpflichtet, eine solche Meldestelle einzurichten. Hierzu arbeiten wir mit der Kanzlei Rettenmaier (Frankfurt) zusammen.