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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

  • Worum geht es konkret?

    Auf Grund der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) des Europäischen Parlaments hat das Land Rheinland-Pfalz das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen. Ziel ist die Förderung des Hinweisgeberschutzes durch die Schaffung von internen Meldestellen bei privaten und öffentlichen Beschäftigungsgebern und der Schutz hinweisgebender Personen vor Repressalien. Auf Grund der Einwohnerzahl und Beschäftigtenzahl sind die Orts- und Verbandsgemeinde Herxheim verpflichtet, eine solche Meldestelle einzurichten. Hierzu arbeiten wir mit der Kanzlei Rettenmaier (Frankfurt) zusammen.

  • Um welche Verstöße geht es?

    Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der Verbandsgemeinde Herxheim nicht im Interesse der Gemeinde oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, indem Sie dieses melden.

     Sie können alle Arten von erheblichen Fehlverhalten melden, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

    • Verdacht auf Betrug, Korruption oder andere illegale Aktivitäten
    • Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Gemeinderessourcen
    • Belästigung, Diskriminierung oder andere Formen von Missbrauch
    • Probleme im Bereich der Sicherheit oder des Datenschutzes
  • Wie erfolgt die Umsetzung von Meldungen?

    Jede Meldung wird von den erfahrenen und unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei RETTENMAIER bearbeitet. Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Die Kanzlei RETTENMAIER prüft den Verstoß, steht mit Ihnen im Kontakt und empfiehlt der Verbandsgemeinde bzw. Ortsgemeinde Herxheim die notwendigen Maßnahmen. Interne Ansprechpartner der Verbandsgemeinde bzw. Ortsgemeinde Herxheim unterstützen die Kanzlei RETTENMAIER bei der Überprüfung und Planung des weiteren Vorgehens. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung, wie gegen den Verstoß vorgegangen wurde oder vorgegangen werden soll.

  • Wie kann eine Meldung erfolgen?

    Sie können die Kanzlei RETTENMAIER auf verschiedenen Wegen erreichen:

    • Per E-Mail: 
      • vg-herxheim@rettenmaier-frankfurt.de 
      • og-herxheim@rettenmaier-frankfurt.de
    • Telefonisch: +49 (0) 69 874 03 00 10
    • Per Fax: +49 (0) 69 874 03 00 19
    • Per Post oder in einem persönlichen Gespräch: Schumannstraße 62, 60325 Frankfurt am Main

    Bitte geben Sie so viele Details wie möglich an, um die Untersuchung zu erleichtern.

  • Welche Meldestelle muss ich wählen?

    Sofern Sie einen Verstoß im Sinne des § 2 HinSchG melden möchten, können Sie sich alternativ an die externen Meldestellen auf Bundesebene wenden. Diese externen Stellen bieten ebenfalls Schutz und Vertraulichkeit. Folgende Behörden stehen Ihnen zur Verfügung:

    • Bundesamt für Justiz: allgemeine Meldestelle
    • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Verstöße im Finanzsektor
    • Bundeskartellamt: Wettbewerbsrechtsverstöße

    Bitte beachten Sie, dass Polizei und Staatsanwaltschaften keine externen Meldestellen im Sinne des HinSchG sind. Auf EU-Ebene steht Ihnen zudem das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zur Verfügung. Das OLAF untersucht:

    • Betrug und Unregelmäßigkeiten zulasten der EU-Mittel (z. B. EU-Einnahmen und EU-Ausgaben der EU-Organe)
    • Schwerwiegendes Fehlverhalten von Mitgliedern oder Bediensteten der EU-Organe
  • Kann eine Meldung auch anonym erfolgen?

    Anonyme Meldungen sind zwar grundsätzlich möglich, erschweren aber die notwendigen Ermittlungen. Beachten Sie bitte, dass bei einer Meldung per E-Mail Metadaten gespeichert werden, die theoretisch eine Auswertung z. B. der IP-Adresse ermöglichen.

  • Welche Personen können Meldungen abgeben?

    Alle hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Personen sowie sonstige vertraglich verbundene Dritte unserer Verbandsgemeinde sowie Ortsgemeinde Herxheim können sich – unabhängig von ihrer Position und ihrem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis – an die interne Meldestelle wenden.

  • Für welche Zwecke ist diese Kommunikationsmöglichkeit nicht geeignet?

    Es handelt sich hierbei nicht um eine allgemeine Beschwerdestelle. Die interne Meldestelle ist daher ausdrücklich nicht gedacht für Eingaben, die sich gegen

    1. das Fehlverhalten von Dritten richten,
    2. als Unmutsbekundung gegen Handlungen bzw. Entscheidungen der (politischen) Gremien oder der Behördenleitung oder zu verstehen ist,
    3. sowie allgemeine Beschwerden über Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Verbandsgemeindeverwaltung.
  • Wie lange werden Vorgangsunterlagen aufbewahrt?

    Alle Informationen werden grundsätzlich für die Dauer von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt und automatisiert gelöscht (§ 11 Abs. 5 HinSchG).

  • Wie werden die Daten von Hinweisgebern verarbeitet und geschützt?

    RETTENMAIER gewährleistet die strikte Vertraulichkeit aller eingehenden Meldungen sowie identifizierbarer hinweisgebender Personen, insoweit eine Offenbarung nicht erlaubt oder von Gesetzes wegen notwendig ist. Die in den Meldungen enthaltenen Informationen werden ausschließlich für die Bearbeitung und Analyse des gemeldeten Sachverhalts verwendet. RETTENMAIER verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und nur im Rahmen ihrer Vertragserfüllung. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

  • Gibt es zu dem gesamten Thema eine ausführliche Zusammenfassung in Schriftform?

    Ja, wir haben Ihnen alles Wissenswerte in einem Merkblatt zusammengestellt.