Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Herxheim
DIE ARBEIT DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN
Gesetze sind eine Sache...
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
So lautet der Verfassungsauftrag unseres Grundgesetzes Artikel 3, Abs. 2.
In Rheinland-Pfalz wurde 1994 in der Kommunalverfassung die Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann als Aufgabe der Landkreise und Gemeinden aufgenommen.
Das Landesgleichstellungsgesetz für Rheinland-Pfalz von 1995 enthält verpflichtende Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.
... die Lebensqualität ist eine andere
- Frauen sind im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen nicht gleichberechtigt vertreten.
- Frauen haben im Beruf nicht die gleichen Verdienst- und Aufstiegschancen wie Männer.
- Frauen sind von Arbeitslosigkeit stärker betroffen als Männer.
- Frauen tragen die Hauptbelastung von Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Aufgaben, die gesellschaftlich nur eine geringe Anerkennung erfahren.
- Frauen sind immer wieder Opfer seelischer und körperlicher Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist ein Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Mißachtung.
So vielfältig wie die Benachteiligung von Frauen in vielen Lebensbereichen, so sind auch die Themen und Arbeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragen. Sie ...
- machen auf Benachteiligungen in Gesellschaft und Berufsleben aufmerksam und tragen zu ihrem Abbau bei.
- fördern das Bewußtsein für die Gleichberechtigung und Partnerschaft von Frauen und Männern.
- geben Hilfestellung und Unterstützung für ratsuchende Menschen in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen.
- treten für Fraueninteressen bei kommunalen Entscheidungen ein.
- setzen Akzente durch Veranstaltungen wie Ausstellungen, Lesungen, Seminare, Kulturelles
Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Herxheim ist Stephanie Heikamp. Sie ist Ansprechpartnerin für Frauen in der Verbandsgemeinde Herxheim. Jede Frau, jedes Mädchen kann sich...
- Unterstützung bei der Durchführung ihrer Rechte suchen.
- Informationen und Auskünfte holen.
- in einer schwierigen persönlichen Lebenssituation beraten lassen.
- Anregungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen in der Verbandsgemeinde geben lassen.
- über Benachteiligungen beschweren.
- an den Angeboten und Veranstaltungen der Frauenbeauftragten beteiligen, sich engagieren.
Übrigens...
Gleichberechtigung ist nicht nur ein Thema für Frauen. Wenn es darum geht, Chancen, Positionen, Berufs- und Familienarbeit, Rechte und Pflichten gleichberechtigt , partnerschaftlich und gerecht zu verteilen, kann dies nur im Miteinander der Geschlechter geschehen. Geschlechtergerechtigkeit ist ein wesentlicher Baustein für eine gerechte Welt. Und davon profitieren alle, Männer und Frauen und unsere Kinder.
„Es ist ein grundlegender Irrtum bei Gleichberechtigung von der Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die die Andersartigkeit anerkennt.“
Zitat von Dr. Elisabeth Selbert. Sie war eine deutsche Politikerin und Juristin. Als SPD-Abgeordnete im Parlamentarischen Rat 1948/1949 war sie eine der vier Mütter des Grundgesetzes. Das Viererteam der Gleichberechtigung: Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel kämpften 1949 für die Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz. Beim Blick z.B. in den Bundestag oder auf den Gehaltszettel zeigt sich aber, dass das Thema auch 75 Jahre später noch aktuell ist.