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Informationen aus dem Rathaus

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Herxheim

Gleichstellung in der Verbandsgemeinde Herxheim – Ein gemeinsamer Auftrag


Gesetze sind eine Sache …

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

So lautet der Verfassungsauftrag unseres Grundgesetzes (Artikel 3, Absatz 2). In Rheinland-Pfalz wurde dieser Auftrag 1994 in die Kommunalverfassung aufgenommen, wodurch Landkreise und Gemeinden explizit zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verpflichtet wurden. Das Landesgleichstellungsgesetz von 1995 ergänzt diese Regelungen mit verbindlichen Vorgaben für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst.


… die Lebensrealität ist eine andere!

Trotz gesetzlicher Vorgaben sind Frauen in vielen Lebensbereichen weiterhin benachteiligt:

  • In Politik, Wirtschaft und Entscheidungspositionen sind sie unterrepräsentiert.
  • Ihre Verdienst- und Aufstiegschancen sind im Vergleich zu Männern geringer.
  • Sie sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen.
  • Nach wie vor übernehmen Frauen den Großteil der Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen – Aufgaben, die gesellschaftlich oft wenig anerkannt werden.
  • Frauen erleben häufiger seelische und körperliche Gewalt – ein Ausdruck struktureller Missachtung und Ungleichbehandlung.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

So vielfältig wie die Herausforderungen sind auch die Arbeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragten. Sie setzen sich ein für:

  • Den Abbau von Benachteiligungen in Gesellschaft und Beruf.
  • Die Förderung eines Bewusstseins für Gleichberechtigung und Partnerschaft.
  • Unterstützung und Beratung in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen.
  • Die Vertretung von Fraueninteressen bei kommunalen Entscheidungen.
  • Veranstaltungen wie Ausstellungen, Lesungen, Seminare und kulturelle Angebote, die Impulse setzen.

Ihre Ansprechpartnerin in der Verbandsgemeinde Herxheim

Stephanie Heikamp steht Frauen und Mädchen mit Rat und Tat zur Seite. Jede kann sich an sie wenden, um:

  • Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu erhalten.
  • Informationen und Auskünfte einzuholen.
  • Beratung in schwierigen persönlichen Situationen zu bekommen.
  • Anregungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen in der Verbandsgemeinde einzubringen.
  • Benachteiligungen zu melden.
  • Sich an Angeboten und Veranstaltungen zu beteiligen und selbst aktiv zu werden.

Gleichberechtigung – Ein Thema für alle

Gleichberechtigung betrifft nicht nur Frauen. Eine faire Verteilung von Chancen, Positionen, Berufs- und Familienarbeit sowie Rechten und Pflichten kann nur im gemeinsamen Miteinander gelingen. Geschlechtergerechtigkeit ist ein zentraler Baustein für eine gerechte Gesellschaft – und davon profitieren alle: Frauen, Männer und zukünftige Generationen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten!

„Es ist ein grundlegender Irrtum, bei Gleichberechtigung von der Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die die Andersartigkeit anerkennt.“

Dieses Zitat stammt von Dr. Elisabeth Selbert, einer deutschen Politikerin und Juristin. Als SPD-Abgeordnete im Parlamentarischen Rat 1948/1949 war sie eine der vier Mütter des Grundgesetzes. Gemeinsam mit Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel setzte sie sich leidenschaftlich für die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz ein.

Doch ein Blick in den Bundestag oder auf die Gehaltsstrukturen zeigt: Auch über 75 Jahre später bleibt das Thema hochaktuell.

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