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Leben und freizeit

Kindertagesstätten

Kindertagesstätten

Wichtiger Hinweis zum Kita-Besuch & Masernschutz

Liebe Eltern,
damit Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut werden kann, ist ein nachgewiesener Masernschutz erforderlich. Bitte denken Sie daran, diesen rechtzeitig vor der Aufnahme nachzuweisen. Für Kinder ab dem 2. Geburtstag kann der Masernschutz durch einen der folgenden Nachweise belegt werden:
✔ Impfpass mit zwei Masernimpfungen
✔ Ärztliche Bescheinigung über zwei Masernimpfungen
✔ Ärztlicher Labornachweis über eine bestehende Immunität gegen Masern
✔ Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation
✔ Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder einer anderen Einrichtung

Aktuelle Regelung finden Sie unter www.masernschutz.de.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!


Betreuung von Kindern ab dem 1. Geburtstag
In der Kita Wingertsberg Herxheim und KiSenTa Rohrbach stehen einige wenige Plätze für die Betreuung von Kindern ab dem 1. Geburtstag zur Verfügung. Für diese Betreuung ist ab dem ersten Tag der Eingewöhnung ein einkommensabhängiger Elternbeitrag zu entrichten. Den Antrag erhalten Sie über die Kita direkt.
Zuständig für die Festsetzung des Elternbeitrages ist das Kreisjugendamt.

Herxheim und Hayna

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Herxheimweyher

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Insheim

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Rohrbach

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