Kindertagesstätten
Wichtiger Hinweis zum Kita-Besuch & Masernschutz
Liebe Eltern,
damit Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut werden kann, ist ein nachgewiesener Masernschutz erforderlich. Bitte denken Sie daran, diesen rechtzeitig vor der Aufnahme nachzuweisen. Für Kinder ab dem 2. Geburtstag kann der Masernschutz durch einen der folgenden Nachweise belegt werden:
✔ Impfpass mit zwei Masernimpfungen
✔ Ärztliche Bescheinigung über zwei Masernimpfungen
✔ Ärztlicher Labornachweis über eine bestehende Immunität gegen Masern
✔ Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation
✔ Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder einer anderen Einrichtung
Aktuelle Regelung finden Sie unter www.masernschutz.de.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Formular zur Voranmeldung
Betreuung von Kindern ab dem 1. Geburtstag