Kindertagesstätten
Wichtiger Hinweis zum Betreuung in einer Kindertagesstätte und Masernschutz
Bei Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte muss ein ausreichender Masernschutz gegeben. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes.
Für Kinder ab dem 2. Geburtstag kann dieser nachgewiesen werden durch
- zwei Masernimpfungen im Impfpass oder
- zwei Masernimpfungen auf der ärztlichen Bescheinigung oder
- die Immunität gegen Masern (serologischer Labornachweis) auf der ärztlichen Bescheinigung oder
- eine dauerhafte medizinische Kontraindikation auf der ärztlichen Bescheinigung oder
- Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung.
Aktuelle Regelung unter www.masernschutz.de