Flüchtlingshilfe
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Hinweise und Informationen
Ukrainische Staatsangehörige mit Besitz eines biometrischen Reisepasses dürfen sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum aufhalten. So lange diese Personen keine Sozialleistungen oder Unterkunft benötigen, werden sie erst mit Beantragung des Aufenthaltstitels registriert.
Wird Hilfe benötigt, ist eine Registrierung unbedingt erforderlich.
Schritte für die Inanspruchnahme von Hilfe
- Anmeldung beim örtlichen Meldeamt VG Herxheim (Rathaus Herxheim – ohne Termin)
- Datenaufnahme beim örtlichen Sozialamt VG Herxheim und Datenweitergabe an zuständige Ausländerbehörde beim Landkreis SüW (Rathaus Herxheim – mit vorherigem Termin)
- Nach Registrierung bei der Landesbehörde wird bis zur Aushändigung einer Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Übergangsweise können Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Mit Erhalt der Fiktionsbescheinigung kann Bürgergeld beim Jobcenter LD-SÜW beantragt werden.
Ärztliche Behandlung
Zur ärztlichen Behandlung können vom örtlichen Sozialamt (VG Herxheim) Krankenbehandlungsscheine ausgestellt werden, wenn Unterstützungsbedarf besteht. Diese sind erforderlich für die folgende Behandlung beim Arzt. Sobald Bürgergeld geleistet wird, erfolgt eine Anmeldung bei einer Krankenkasse.
Weiterer Aufenthalt
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst als elektronischer Aufenthaltstitel für ein Jahr erteilt, eine weitere Verlängerung ist ggfs. möglich.
Für Vermieter:
Sie stellen Wohnraum für (Ihnen bekannte) Kriegsflüchtlinge zur Verfügung?
Im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder des Bürgergeldes werden den Kriegsflüchtlingen auch angemessene Leistungen für Miete und Nebenkosten gewährt. Diese können entweder durch die Kriegsflüchtlinge an private Vermieter weitergegeben werden oder alternativ über eine Abtretung direkt durch das Sozialamt an die Vermieter gezahlt werden.
Arbeitsmarktzugang
Der Arbeitsmarktzugang wird den Kriegsflüchtlingen in aller Regel durch die Ausländerbehörde (Landkreis SüW) mit Erteilung des Aufenthaltstitels gewährt.
HerxheimBUNT
Die ehrenamtliche Initiative der VG Herxheim unterstützt Kriegsflüchtlinge sowie ehrenamtliche Helfer. Sie können sich gerne unter koordinationsgruppe-herxheimbunt@googlegroups.com mit der Initiative in Verbindung setzen (Hilfegesuche, Hilfsangebote, usw.).
Kleidung und Versorgung
Für die Kriegsflüchtlinge steht der Lichtblick für die Versorgung mit Kleidung und Gegenständen des täglichen Bedarfs gerne zur Verfügung.
- Anschrift
Obere Hauptstraße 19, 76863 Herxheim.
- Öffnungszeiten
montags von 9:00 bis 11:30 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Unterstützung ukrainischer Schulkinder
- Online-Bildungsangebot für ukrainische Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 11
- Zugang zu ukrainischen Schulbücher