Informationen gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Verarbeitungsvorgang
Kirchenaustritte
2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim
Obere Hauptstraße 2
3. Beauftragter für den Datenschutz:
Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim
Obere Hauptstraße 2
Datenschutzbeauftragter
4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Kirchenaustrittserklärung wird aufgenommmen und in den Verwaltungsdaten zur Person entsprechend angepasst, Weiterleitung an die Kirchen, Ausstellung Bescheinigung für die Antragsteller
5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Rechtsgrundlage (Art. 6 (1) lit. c)
- § 2 Religionsaustrittsgesetz (RelAuG)
6. Betroffene Personen
- Antragsteller
7. Betroffene Daten/Datenkategorien
- Name,
- Adresse,
- Geburtstag,
- Geburtsort,
- Geschlecht,
- Adresse
8. Kategorien von Empfänger personenbezogener Daten
- Bürgerbüro,
- Finanzen
- Betroffene,
- Kirche des Betroffenen
9. Übermittlung an Drittland
Findet nicht statt.
10. Dauer der Speicherung
30 Jahre (KGSt)
11. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:
Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Standesamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
12. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34