Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Herxheim

    spezielle Hinweise für die VG Herxheim:

    Antragstellung

    • persönlich
    • schriftlich oder per Mail

    Gebühren

    • 32,- € Verwaltungsgebühr
    • zzgl. Sodernutzungsgebühr pro Plakat

    Sondernutzungssatzung Herxheim
    Sondernutzungssatzung Herxheimweyher
    Sondernutzungssatzung Insheim
    Sondernutzungssatzung Rohrbach


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Zuständige Abteilungen

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