Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Herxheimspezielle Hinweise für die VG Herxheim:
Antragstellung
- persönlich
- schriftlich oder per Mail
Gebühren
- 32,- € Verwaltungsgebühr
- zzgl. Sodernutzungsgebühr pro Plakat
Sondernutzungssatzung Herxheim
Sondernutzungssatzung Herxheimweyher
Sondernutzungssatzung Insheim
Sondernutzungssatzung Rohrbach