Plakatierungen
Leistungsbeschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Herxheimspezielle Hinweise für die VG Herxheim:
Antragstellung
- persönlich
- schriftlich oder per Mail
Gebühren
- 32,- € Verwaltungsgebühr
- zzgl. Sodernutzungsgebühr pro Plakat
Sondernutzungssatzung Herxheim
Sondernutzungssatzung Herxheimweyher
Sondernutzungssatzung Insheim
Sondernutzungssatzung Rohrbach- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an: