Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Gaststättenbehörde.

Für Rheinland – Pfalz ist dies

  • die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinden
  • die Verbandsgemeindeverwaltung der verbandsangehörigen Gemeinden

sowie

  • die Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

 Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende