Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige


An wen muss ich mich wenden?

Anzeige der vorübergehenden Tätigkeit bei der zuständigen Stelle.

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende